Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß §§ 27, 30 SGB VIII

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Zielgruppen und Gesetzliche Grundlagen
Zielgruppen und Gesetzliche Grundlagen
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Probleme im Zusammenleben mit dem sozialen Umfeld haben (Familie, Freunde, Schule, Ausbildung, Freizeitbereich) Gesetzliche Grundlagen sind §§ 2730 SGB VIII
Verfahren / Kriterien
Verfahren / Kriterien
Hilfen werden an das Kind oder Jugendlichen individuell angepasst, unter Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes. Förderung in der persönlichen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen.
Zielstellungen
Zielstellungen
Mit fachlicher Unterstützung sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Die Stärkung der sozialen Kompetenzen steht hierbei im Vordergrund. Die Hilfen sollen dem Kind/Jugendlichen mit fachlicher Unterstützung bei der Erkennung und der Lösung der persönlichen Probleme unterstützen und die Verselbständigung fördern. Hier wird soweit es möglich ist, das soziale Umfeld einbezogen.
Betreuungsdauer
Betreuungsdauer
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Auf Grundlage des erarbeiteten Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach den individuellen Erfordernissen im konkreten Fall.
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