Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §§ 27, 31 SGB VIII

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Zielgruppen und Gesetzliche Grundlagen
Zielgruppen und Gesetzliche Grundlagen
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive ambulante Erziehungshilfe in Form von Betreuung, Beratung und Begleitung der Familie bei Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung und Lösung von familiären Konflikten. Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden die Eltern bzw. Alleinerziehende durch die intensive Betreuung und Begleitung mit ganz praktischen Hilfen bei Schwierigkeiten in vielen Lebenslagen:
  • bei Fehlern in der Kindererziehung (Überforderung, Vernachlässigung ...)
  • in Trennungssituationen und Problemen in der Elternbeziehung
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen (Kontakt mit Ämtern und Institutionen)
  • in der Unterversorgung des Haushalts (Hygiene, Wohnung...)
  • und bei unangemessenem Ausgabeverhalten (bei knappen Einnahmen)

von STELLA – Soziale Dienste unterstützt. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 2731 SGB VIII

Verfahren / Kriterien
Verfahren / Kriterien
Stella – Soziale Dienste zeigt den Familien Lösungen von Alltagsproblemen auf und die Konfliktbewältigung wird geübt. Hierbei wird die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen, sondern sie werden nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe" zu eigenen Lösungen angeregt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird von Stella – Soziale Dienste immer individuell mit der Familie erarbeitet und gestaltet sich abhängig vom Auftrag des Jugendamtes und des Hilfeplanes. Die SPFH umfasst alle Lebensbereiche und –Situationen der Familie. Hierzu gehören schwerpunktmäßig:
  • erwachsenenzentrierte familiendynamische Aspekte, wie Paarbeziehungen der Eltern, Erziehungskompetenzen usw.
  • Kind-/ Jugendlichenzentrierte Arbeit – unterstützende, fördernde und gleichzeitig kontrollierende Funktion hinsichtlich des Kindeswohls
  • Lebenspraktische Aspekte wie Wohnsituation, Ernährung und Gesundheitsfürsorge
  • Materielle Grundlagen wie Schuldenregulierung, Arbeits- und Einkommenssituation

Als zentrale Kennzeichen dieser Ansätze können die Arbeit im Bereich des familiären Heims und die Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis gelten. Dies ist die Basis, um auch tief greifende Problemlagen behandeln zu können und verschiedene sozialpädagogische Methoden einzusetzen. Wenn die Hilfe trotz professionellem Einsatz nicht angenommen oder nicht umgesetzt wird, so wird mit dem Auftraggeber (Jugendamt) eine alternative Hilfeform für die Familie erörtert.

Betreuungsdauer
Betreuungsdauer
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Auf Grundlage des erarbeiteten Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach den individuellen Erfordernissen im konkreten Fall.
Zielstellungen
Zielstellungen
Oberstes Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung, bzw. Stabilisierung der Eigenkräfte der Familie und eine Erweiterung ihrer Selbsthilfekompetenz. Sie deckt sowohl den Umgang und die Arbeit mit einzelnen Familienmitgliedern als auch mit der ganzen Familie als Verbund ab. Die individuelle und persönliche Situation der Personensorgeberechtigten sowie kindzentrierte Leistungen sind Inhalte dieser Hilfeform. Die Sozialpädagogische Familienhilfe zielt auf die Vermeidung einer Fremdplatzierung von Kindern in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
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