Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß §§ 27, 30 SGB VIII
![Image](/images/pattern.png)
![Verfahren / Kriterien](/images/2022/03/12/verfahren.jpg)
Verfahren / Kriterien
Hilfen werden an das Kind oder Jugendlichen individuell angepasst, unter Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes. Förderung in der persönlichen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen.
![Zielstellungen](/images/2022/03/12/zielstellung.jpg)
Zielstellungen
Mit fachlicher Unterstützung sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Die Stärkung der sozialen Kompetenzen steht hierbei im Vordergrund. Die Hilfen sollen dem Kind/Jugendlichen mit fachlicher Unterstützung bei der Erkennung und der Lösung der persönlichen Probleme unterstützen und die Verselbständigung fördern. Hier wird soweit es möglich ist, das soziale Umfeld einbezogen.
![Betreuungsdauer](/images/2022/03/12/betreuungsdauer.jpg)
Betreuungsdauer
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Auf Grundlage des erarbeiteten Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach den individuellen Erfordernissen im konkreten Fall.
![Image](https://sppagebuilder.com/images/2020/psychiatrist/circle-path12.png)