Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß §§ 27, 30 SGB VIII
Verfahren / Kriterien
Hilfen werden an das Kind oder Jugendlichen individuell angepasst, unter Berücksichtigung seines sozialen Umfeldes. Förderung in der persönlichen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen.
Zielstellungen
Mit fachlicher Unterstützung sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Die Stärkung der sozialen Kompetenzen steht hierbei im Vordergrund. Die Hilfen sollen dem Kind/Jugendlichen mit fachlicher Unterstützung bei der Erkennung und der Lösung der persönlichen Probleme unterstützen und die Verselbständigung fördern. Hier wird soweit es möglich ist, das soziale Umfeld einbezogen.
Betreuungsdauer
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Auf Grundlage des erarbeiteten Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach den individuellen Erfordernissen im konkreten Fall.